Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bierweiler Peter GbR für Geschäftskunden - deutsch

1. Geltungsbereich; Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Paul Bierweiler Nick Peter GbR, An der Frühlingslust 9, 63811 Stockstadt am Main, Deutschland, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen (im Folgenden „Sie“ oder der „Kunde“) und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen.
1.2 Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation unserer Waren und Leistungen in unserem Online-Shop, unseren Verkaufsformularen, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
2.2 Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die per Fax, E-Mail, schriftlich oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt. Wie ein Vertrag zustande kommt, wenn Sie eine Bestellung über unsere Bestellformular tätigen, entnehmen Sie bitte unseren Kundeninformationen.
2.3 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen
2.4 Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen oder anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Preise und Zahlung; Zahlungsverzug; Aufrechnung und Zurückbehaltung
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, etwaiger Transportkosten und Transportversicherung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns bzw., im Falle von Rechnungen mit Abtretungsvermerk (Ziff. 4 ), bei der A.B.S. Global Factoring AG, Mainzer Straße 97, 65189 Wiesbaden.
3.3 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail erfolgen. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde uns unverzüglich mitteilen.
3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
3.6 Ihnen stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr Anspruch von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder Ihnen Mängelrechte zustehen.
 
4. Abtretung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an A.B.S. Global
4.1 Wir sind berechtigt, alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, einschließlich aller damit im Zusammenhang hängender Nebenrechte und Sicherheiten, an A.B.S. Global Factoring AG, Mainzer Straße 97, 65189 Wiesbaden (im Folgenden „A.B.S. Global“) abzutreten. Zu diesem Zweck leiten wir die damit verbundenen Daten an A.B.S. Global weiter.
4.2 Im Falle der Forderungsabtretung an A.B.S. Global können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an A.B.S. Global geleistet werden. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist nach Ziff. 3.2 ist in diesem Fall nur mit Zustimmung von A.B.S. Global möglich. Über die Abtretung werden wir den Kunden in den betreffenden Auftragsbestätigungen, Ausgangsrechnungen und Gutschriften gesondert informieren.

5. Lieferung und Lieferzeit; Annahmeverzug; Selbstbelieferungsvorbehalt;
Lieferverzug
5.1 Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung).
5.2 Teillieferungen und -leistungen durch uns sind unter Berücksichtigung unserer Interessen zulässig, es sei denn sie sind für Sie unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn Ihnen durch die Teillieferung ein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die Lieferung der restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.
5.3 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
5.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Soweit dies nicht der Fall ist, verlängert sich die Lieferfrist um die durch den Kunden verursachte Verzögerung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5.6 Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstatten.
5.7 Schwerwiegende, unvorhersehbare und auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt unvermeidbare Ereignisse wie insbesondere
 höhere Gewalt;
 nicht schuldhaft herbeigeführte Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Meuterei, Blockade, Embargo, Epidemien/Pandemien; von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung; oder nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit wir die Telekommunikationsleistung mit anbieten, welche die Leistungsdurchführung (ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend) unmöglich machen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dies gilt auch, soweit etwaige unserer Lieferanten und/oder Erfüllungsgehilfen von schwerwiegenden Ereignissen betroffen sind und wir unsere Leistung aus diesem Grunde ganz oder teilweise nicht erbringen können. In solchen Fällen verlängern sich etwaige Lieferfristen in angemessenem Umfang. Die neue Lieferfrist wird Ihnen bekannt gegeben. Jede Partei hat die andere über den Eintritt und das Ende eines schwerwiegenden Ereignisses unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
5.8 Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von Ziff. 87 .

6. Erfüllungsort; Gefahrentragung
6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stockstadt am Main, soweit nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Soweit die Ware auf Ihren Wunsch versandt wird, erfolgt dies auf Ihre Gefahr. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Soweit sich der Transport aus in Ihrer Sphäre liegenden Gründen verzögert, geht die Gefahr auf Sie über, sobald die Lieferung versandbereit ist und wir dies Ihnen angezeigt haben. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.
6.3 Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

7. Gewährleistung
7.1 Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher sowie etwaig von uns oder Drittherstellern abgegebene Garantien.
7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB).

7.3 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Ziff. 7.26.2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
7.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kennen oder grob fahrlässig nicht kennen (§ 442 BGB). Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängelansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7 Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch haben Sie jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ihre Ansprüche auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und dieser AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
7.9 Zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung ist der Kunde verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugänglichen Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Mängeln schließen lassen. Der Kunde hat uns bei etwaigen uns ggf. gesetzlich obliegenden Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen und eine Rückverfolgbarkeit der von ihm verkauften Ware sicherzustellen.

7.10 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 87 und 98 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Sonstige Haftung
8.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Ziff. 8.27.2 bis 8.67.6 .
8.2 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieser Ziff. 87 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
8.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
8.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.4 Die sich aus Ziff. 8.37.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.5 Die Regelungen dieser Ziff. 87 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
8.6 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung
9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein
Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
der Abnahme.
9.2 Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den § 478, 479 BGB, den Sondervorschriften der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, §§ 444, 445b BGB oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
9.4 Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff. 87 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zum Eingang aller uns aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit Ihnen zustehenden und künftig entstehenden Forderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.3 Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung bereits hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
10.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
10.5 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache von Ihnen als Hauptsache anzusehen ist, sind Sie und wir uns bereits jetzt einig, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache übertragen. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache werden Sie für uns verwahren.
10.6 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie für diese Kosten.
10.7 Wenn Sie dies verlangen, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen Sie um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
10.8 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder anderweitige in dieser Ziff. 109 genannte Sicherungsrechte aufgrund zwingender ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sollten, gilt eine dem Eigentumsvorbehalt oder dem jeweiligen Sicherungsrecht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde hat diesbezüglich an allen erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung einer solchen Sicherheit erforderlich sind.

11. Gerichtsstand; Anwendbares Recht
11.1 Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Stockstadt am Main. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
11.2 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich demRecht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Stand: Februar Januar 20254